CENTRUM BABYLON, a.s., Nitranská 1, 460 07 Liberec
ALLGEMEINE GESCHäFTSBEDINGUNGEN DER CENTRUM BABYLON, a.s.
gültig ab dem 30. 10. 2024
Geltungsbereich der Allgemeinen Geschätsbedingungen CENTRUM BABYLON, a.s. (nachstehend nur noch AGB genannt)
Diese AGB regeln die Vertragsverhältnisse unter den Gesellschaften CENTRUM BABYLON, a. s., HR-Nummer: 25022962, mit Sitz in Nitranská 415/1, Liberec III-Jeřáb, 460 07 Liberec (nachstehend nur noch CB genannt) und dem Vertragspartner von CB (nachstehend nur noch „Kunde“ genannt) für den Fall, sofern dies so im Vertrag zwischen CB und dem Kunden festgelegt ist. Diese AGB sind untrennbarer Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses zwischen CB und dem entsprechenden Kunden von CB. Diese AGB bilden den untrennbaren Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und CB ist und die in diesen AGB angeführten vertraglichen Vereinbarungen kommen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und CB zur Anwendung. Der Kunde bestätigt, dass er sich mit dem Inhalt dieser AGB vertraut gemacht hat, diesen zustimmt und sich an diese AGB gebunden fühlt.
Diese AGB regeln im Einzelnen die Rechte und Plichten der Verstragsparteiten, d.h. des CB und des Kunden, soweit sich aus dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt. Für den Fall, dass die Rechte und Plichten im Vertrag und in diesen AGB abweichende Regelung zur Anwendung. Geschäftliche Angebote, Vertragsentwürfe, Bestellungen und Verträge zur Liegerung vod Dienstleistungen, Waren oder sonstigen Leistungen, werden auf der Grundlage diser AGB erstellt.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und CB bei der Erbringung von Beherbergungsleistungen halten sich zudem an die Geschäftsbedingungen für Beherbergungsleistungen und die Beherbergungsordnung (Hotelordnung) des WELLNESS HOTELS BABYLON.
Begriffserklärung
Unter einer Bestellung ist ein einseitiger Rechtsakt des Kunden zu verstehen, mit dem der Kunde Produkte oder Dienstleistungen bei CB bestellt. Die Bestellung muss die wesentlichen Erfordernisse eines Vertrags, die in Art. 3.5 dieser AGB angeführten Angaben enthalten und muss CB zugestellt werden, ansonsten kann sie nicht als verbindliche Bestellung angesehen werden.
Unter dem Begriff Produkt sind sämtliche von CB angebotenen Waren zu verstehen.
Unter dem Begriff Dienstleistung sind sämtliche von CB angebotenen Dienstleistungen zu verstehen.
Unter dem Begriff Vertragsleistung sind entweder ein Produkt oder eine Dienstleistung oder beides zu verstehen.
Unter dem Begriff Vertrag ist das Vertragsverhältnis zwischen CB und dem Kunden zu verstehen, das auf die in Art. 3.7. dieser AGB definierte Weise zustande kommt.
Unter dem Begriff AGB sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen.
Unter dem Begriff Kunde ist die Person zu verstehen, im Einklang mit diesen AGB mit CB einen Vertrag abschließt. Ein „Kunde“ im Sinne dieser AGB ist jeweils immer nur ein Subjekt, das die Position eines Unternehmers innehat.
Mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist Ges. Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, nachstehend auch BGB, gemeint.
Unter dem Begriff Kaufpreis ist der Preis für die Vertragsleistung zu verstehen, unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine Leistung aufgrund eines Kaufvertrags, Werkvertrags oder eines sonstigen Vertragstyps handelt.
Angebot, Bestellung und Vertragsabschluss
Auf der Grundlage der Anfrage des Kunden und Erörterung seiner Forderungen erstellt und unterbreitet CB dem Kunden ein schriftliches Geschäftsangebot, ggf. einen Vertragsentwurf. Die Gültigkeit der von CB vorgelegten schriftlichen Geschäftsangebote oder Vertragsentwürfe beträgt höchstens einen Kalendermonat ab seiner Ausfertigung, sofern in ihnen kein kürzerer Termin angegeben ist. CB kann das Angebot oder den Vertragsentwurf auch vor Ablauf der für die Annahme gesetzten Frist ohne Angabe von Gründen zurückziehen, wenn der Widerruf dem Kunden zugeht, bevor dieser die Annahme des Angebots abgeschickt hat.
Den Angeboten beigefügte Unterlagen, wie z.B. Spezifierungen der Dienstleistungen etc., haben nur informativen Charakter, es sei denn, CB kennzeichnet sie ausdrücklich als verbindlich.
Mitarbeiter von CB sind nich berechtigt, mündliche Nebenabreden auszuhandeln oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Rahmen des schriftlichen Geschäftsangebots, den Vertragsentwurf oder diese AGB hinausgehen.
Der Kunde übermittelt CB das Angebot immer in schriftlicher Form und dies entweder persönlich, per Post oder Kurierdienst oder in elektronischer Form. CB ist nicht verpflichtet, eine andere Form von Bestellung zu akzeptieren, eine solche Bestellung gilt nicht als Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
Die Bestellung muss immer zumindest folgende Angaben entahlten:
den Firmennamen des Kunden, die Handelsregisternummer, die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) des Kunden;
die Art und Menge der bestellten Vertragsleistung;
die Identifikation der Person, die in Zusammenhang mit der Bestellung brechtigt ist, im Namen des Kunden zu handeln.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und CB entsteht in der Regel:
Durch die Annahme der Bestellung des Kunden von CB, zu der es entweder durch schriftliche Akzeptanz nach Erhalt der Bestellung und/oder im Augenblick des Beginns der Erfüllung der Bestellung oder deren Teils seitens CB kommt; die schriftliche Annahme der Bestellung erfolgt insbesondere per Post, Kurierdienst, persönlich oder elektronisch;
Durch den Abschluss eines gesonderten Vertrages, in dem die Vertragsleistung sowie die Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden und CB festgelegt sind.
Je nach Art der vereinbarten Leistung handelt es sich bei dem Vertrag entweder um einen Kaufvertrag, einen Werkvertrag, einen Mietvertrag, einen unbenannten Vertrag oder einen gemischten Vertrag, der jeweils immer im Regime des BGB geschlossen wird. Der Vertragsentwurf wird in der Regel von CB vorgelegt.
Sofern in diesen AGB auf den Begriff „Vertrag“ verwiesen wird, ist hiermit jedes Dokument gemeint, das den Vertrag selbst oder dessen Teil bildet, wie Bestellung, Anhang, Preisliste usw.
Die Bestimmung des § 1732, Abs. 2 des BGB, in der u.a. festgelegt ist, dass der Vorschlag, Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu einem bestimmten Katalogpreis zu leisten, als Angebot angesehen wird, kommt nicht zur Anwendung.
Die Bestimmung des § 1740, Abs. 3 des BGB und die Bestimmung des § 1751, Abs. 2 des BGB, in denen festgelegt ist, dass ein Vertrag auch dann als abgeschlossen gilt, wenn es nicht zur völligen Übereinstimmung der Willensbekundungen der Vertragsseiten kommt, kommt nicht zur Anwendung
Preise
Die Grundpreise der Waren und Dienstleistungen sind in den Preislisten von CB festgelegt.
Die informative Preisliste von CB ist auf der Website www.centrumbabylon.cz/de einzusehen, die aktuellen Preislisten stehen an den Verkaufsstellen von CB zur Verfügung.
Maßgeblich für das Vertragsverhältnis zwischen CB und dem Kunden sind immer nur die in der aktuellen Preisliste von CB aufgeführten Preise bzw. der zwischen CB und dem Kunden im Vertrag vereinbarte Preis. Bei der Erbringung von Dienstleistungen mit langfristiger Erfüllung oder für den Fall, dass ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird, behält sich CB das Recht auf Änderungen des Kaufpreises vor. In diesem Fall informiert CB den Kunden vorab über die Änderung des Kaufpreises, wobei CB dieser Pflicht auch durch Veröffentlichung von Preisänderungen in der aktuellen Preisliste nachkommt.
Durch den Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
Zahlungsbedingungen
Kundenzahlungen für die Erbringung von Dienstleistungen seitens CB erfolgen auf folgende Weise:
CB ist berechtigt eine Vorausrechnung bis in Höhe von bis zu 100% des vereinbarten Gesamtkaufpreises auszustellen.
CB ist berechtigt, für Leistungen, die während der Erfüllung des Vertragsgegenstandes „ad hoc“ erbracht werden, eine Vorausrechnung in Höhe von 100 % der vereinbarten rückzahlbaren Vorauszahlung auszustellen.
Das Fälligkeitsdatum der gemäß den Artikeln 5.1.1 und 5.1.2. ausgestellten Rechnungen beträgt 5 Werktage vor dem Datum des Beginns der Vertragserfüllung seitens CB, der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungsbeträge innerhalb der Zahlungsfrist zu bezahlen.
Der Kaufpreis gilt als bezahlt, wenn die Zahlung auf dem Konto von CB gutgeschrieben oder als Barzahlung an der Kasse von CB entrichtet wird. Nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung kann CB auch Zahlungsbestätigungen akzeptieren, bevor diese auf dem Konto von CB gutgeschrieben werden, z.B. gegen Vorlage des Originalkontoauszugs des Kunden mit der entsprechenden Zahlung.
CB stellt dem Kunden die Rechnung (Steuerbeleg) aus und stellt ihm diese zu, welche die Berechnung eventueller Vorauszahlungen nach Eintreten des Steuertatbestands enthält, dies jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Erbringung der Vertragsleistung.
Für den Fall, dass der Kunde mit irgendeiner Zahlung in Verzug gerät, ist CB berechtigt, dem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 % des ausstehenden Betrages für jeden Tag des Verzugs in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, CB diese Vertragsstrafe zu bezahlen. In Einklang mit der Best. des § 1806 des BGB ist CB berechtigt, zudem Zinseszinsen und Zinsen auf die Vertragsstrafe zu verlangen. CB ist weiterhin berechtigt, diesen Umstand und die Angaben gemäß Artikel 12 dieser AGB zu veröffentlichen oder diese ggf. zu diesem Zweck an Drittpersonen weiterzugeben.
Die Nichtzahlung von Vorausrechnungen binnen der Zahlungsfrist (zum Fälligkeitsdatum) stellt eine wesentliche Verletzung des Vertragsverhältnisses dar. In einem solchen Fall ist CB berechtigt, die Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung auszusetzen und einseitig vom Vertragsverhältnis zurückzutreten. Darüber hinaus ist CB berechtigt, dem Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Artikel 6.10 dieser AGB in Rechnung zu stellen und der Kunde ist verpflichtet, diese zu zahlen.
Die Zahlungsfrist für Rechnungen, in Rechnung gestellter Verzugszinsen und Vertragsstrafen wird auf 14 Tage ab Rechnungsdatum festgelegt. CB ist berechtigt, in Rechnung gestellte Verzugszinsen und Vertragsstrafen mit der Abrechnung etwaiger Vorauszahlungen zu verrechnen.
Lieferbedingungen von CB
Die Lieferfrist ist für CB verbindlich, sofern sie im schriftlichen Vertrag oder in der Bestellung des Kunden von CB bestätigt worden ist. In sonstigen Fällen gilt die Lieferfrist als rein informativ und ihre Nichteinhaltung kann nicht als wesentliche Vertragsverletzung ausgelegt werden.
Die Vertragsleistung wird an dem zwischen CB und dem Kunden vereinbarten Ort erbracht. Wurde kein Erfüllungsort vereinbart, gilt, dass CB die Leistung am Ort seines Sitzes erbringt.
Zur ordnungsgemäßen Erbringung der Vertragsleistung seitens CB kommt es in dem Augenblick, in dem der Kunde die Vertragsleistung übernimmt. Für den Fall, dass es der Kunde ohne ernsthaften Grund ablehnt, die Vertragsleistung von CB zu übernehmen, gilt als ordentliche Erbringung der Vertragsleistung seitens CB der Augenblick dieser Ablehnung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsleistung bei ihrer Übernahme ordentlich zu überprüfen und zu kontrollieren. Der Kunde ist zur Abnahme der Vertragsleistung auch dann verpflichtet, wenn sie Mängel aufweist, welche die bestimmungsgemäße Verwendung der Vertragsleistung nicht verhindern.
Im Falle einer anderen, als der persönlichen Übernahme der Vertragsleistung, ist der Kunde verpflichtet, festgestellte Differenzen hinsichtlich der Menge, Art und der Eigenschaften der Vertragsleistung unverzüglich (spätestens jedoch binnen 3 Werktagen ab der Übernahme) zu reklamieren, und dies in schriftlicher Form. Als Schriftform wird ein Schreiben oder die bestätigte Nachricht in elektronischer Form angesehen.
Treten Hindernisse auf, die CB an der Erbringung der Dienstleistungen hindern, setzt es den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis und vereinbart mit ihm das weitere Vorgehen.
CB ist zu Teilleistungen berechtigt, ggf. auch vor der vereinbarten Lieferfrist.
Die Versicherung der Vertragsleistung wird von CB nur auf schriftliche Anforderung und gegen Entgelt erbracht.
Für den Fall, dass der Kunde die gebuchten Zimmer in den folgenden Zeiten vor dem Beherbergungstermin storniert oder nicht in Anspruch nimmt, ist CB berechtigt, Vertragsstrafen in der Höhe (je nach dem Zeitpunkt der Verhinderung) zu berechnen, und zwar 21 - 30 Tage vor der Veranstaltung 30 % des Gesamtpreises der Leistung, 20 - 7 Tage vor der Veranstaltung 80 % des Gesamtpreises der Leistung, 6 Tage oder weniger vor der Veranstaltung 100 % des Gesamtpreises der Leistung.
Für den Fall, dass der Kunde die Bestellung von Verpflegung im bestellten Umfang storniert oder verkürzt, ist CB berechtigt, Vertragsstrafen in Höhe (je nach dem Datum der Verhinderung) zu berechnen, und zwar 10 - 6 Tage vor der Veranstaltung 50 % des Gesamtpreises der Leistung, 5 Tage oder weniger vor der Veranstaltung 100 % des Gesamtpreises der Leistung.
Für den Fall, dass der Kunde die bestellte Lieferung nicht übernimmt, einerlei, ob völlig oder nur teilweise, entbindet ihn dies nicht seiner Verpflichtung, den vereinbarten Preis für die Vertragsleistung zu bezahlen. Wenn zwischen CB und dem Kunden für den Fall, dass der Kunde die Vertragsleistung nicht übernimmt, Stornogebühren vereinbart wurden, ist der Kunde verpflichtet, auch diese Stornogebühren zu entrichten.
Bei einer Verletzung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden, die zur Verhinderung der Leistungserbringung durch CB im vereinbarten Umfang führt, ist CB berechtigt, eine Vertragsstrafe (je nach Zeitpunkt der Verhinderung) zu berechnen, und zwar 21 - 30 Tage vor der Veranstaltung 30 % des Gesamtpreises der Leistung, 20 - 7 Tage vor der Veranstaltung 80 % des Gesamtpreises der Leistung, 6 Tage oder weniger vor der Veranstaltung 100 % des Gesamtpreises der Leistung. Neben dem Anspruch von CB auf die Vertragsstrafe kann CB vom Kunden zudem Ersatz für den Schaden verlangen, den der Kunde durch seine Pflichtverletzung verursacht hat.
Für den Fall, dass Ereignisse eintreten, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht vorhersehbar waren und die CB bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen hindern, ist CB berechtigt, die Leistungsfrist um den Zeitraum zu verschieben, welchen dieses Hindernis gedauert hat, sowie um eine angemessene Frist, die für die Aufnahme seiner normalen Tätigkeit erforderlich ist.
Eingentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Vertragsleistung geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es ihm bis zur ordentlichen und rechtzeitigen Bezahlung des Kaufpreises nicht gestattet ist, in irgendeiner Weise über die noch nicht bezahlte Vertragsleistung zu verfügen, d.h. insbesondere diese zu verkaufen, auf Dritte zu übertragen oder in irgendeiner Weise zu belasten (d.h. insbesondere Pfandrechte oder ähnliche Rechte zu begründen).
Wenn der Kunde in Verzug mit der Bezahlung des Kaufpreises für Waren ist, ist CB berechtigt, die Vertragsleistung zurückzunehmen, oder ggf. von der Erbringung der Vertragsleistung abzusehen. Der Kunde ist verpflichtet, CB Zugang zur Vertragsleistung zu verschaffen oder die Vertragsleistung unverzüglich persönlich zurückzuerstatten, wenn er von CB hierzu aufgefordert wird.
Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von CB ist der Kunde nicht berechtigt, irgendwelche Rechte und Pflichten aus den zwischen dem Kunden und CB geschlossenen Verträgen auf Dritte zu übertragen.
Rechte aus mangelhafter Leistung (Sachmängelhaftung)
Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsleistung bei deren Übernahme sorgfältig zu untersuchen.
Wenn bei der Vertragsleistung ein Mangel vorkommt, ist der Kunde berechtigt, diesen Mangel bei CB zu beanstanden. Der Kunde ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beanstanden, nachdem er Gelegenheit hatte, die Vertragsleistung zu besichtigen und den Mangel festzustellen. Ein Mangel kann spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt des Leistungsgegenstandes beanstandet werden.
Dieses Recht des Kunden betrifft lediglich Mängel, die an der Vertragsleistung beim Übergang der Schadensgefahr auf den Kunden existierten, auch wenn sie erst später offenbar wurden.
Der Käufer ist verpflichtet die Beanstandung des Mangels (Mängelrüge) entweder durch Kennzeichnung des Mangels oder durch eine Benachrichtigung zu melden, worin er sich äußert.
Der Kunde macht die Reklamation dort geltend (in dem Zentrum), wo er die Ware oder Dienstleistung erworben hat. Der Kauf der Ware oder Dienstleistung ist anhand des entsprechenden Verkaufsbelegs nachzuweisen. Lebensmittel müssen unverzüglich und vor deren Konsumation beanstandet werden. Dienstleistungen müssen unmittelbar nach deren Erbringung beanstandet werden.
Bei der Reklamation ist der Kunde verpflichtet, der beanstandeten Ware eine genaue, schriftliche Beschreibung des Reklamationsgrunds beizulegen und konkret anzuführen, welche Mängel Gegenstand der Reklamation sind.
Durch normalen Gebrauch der Sache entstandener Verschleiß gilt nicht als Mangel.
Wenn der Kunde eine gekaufte Ware oder Dienstleistung reklamiert, überprüft CB die Reklamation sorgfältig und entscheidet über sie seinen Möglichkeiten entsprechend und je nach Zustand der beanstandeten Vertragsleistung, spätestens jedoch binnen 30 Tagen ab Eingang der Reklamation.
In besonders komplizierten Fällen, in denen zur Abwicklung ein Sachverständigengutachten erforderlich ist, vereinbart CB mit dem Kunden eine Frist, binnen derer es über die Reklamation entscheidet.
Wenn CB auf die Vertragsleistung Garantie gewährt, kann der Kunde binnen der Garantiefrist eine kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung des Mangels oder die Gewährung eines Preisnachlasses verlangen; wenn die Sache noch nicht verwendet wurde, kann CB beschließen, diese umzutauschen.
In sonstigen Fällen kann der Kunde entweder die Reparatur oder Vervollständigung des Fehlenden oder einen angemessenen Preisnachlass verlangen, sofern es um einen behebbaren Mangel geht. Wenn es um einen irreparablen Schaden geht, der die ordentliche Verwendung der Sache verhindert, kann der Kunde den Ersatz der mangelhaften Ware gegen einwandfreie Ware verlangen.
Im Falle der Erbringung von Dienstleistungen ist CB stets berechtigt, dem Kunden zur Mängelbeseitigung zunächst einen adäquaten Ersatz für die mangelhafte Leistung anzubieten, und nur für den Fall, dass eine solche Entschädigung nicht möglich ist, ist der Kunde berechtigt, von CB einen Nachlass auf den Preis der Leistung zu verlangen.
Bevollmächtigung, im Namen des Kunden zu handeln
Sämtliche Handlungen, aus denen irgendwelche Verpflichtungen von CB oder zugunsten von CB hervorgehen, können im Namen des Kunden lediglich von einer hierzu berechtigten Person getätigt werden, d.h. vom satzungsmäßigen Organ des Kunden und sonstigen Personen, die laut Eintrag im Handelsregister hierzu berechtigt sind. Sonstige Personen können nur dann im Namen des Kunden handeln, wenn sie in Besitz einer, von einer berechtigten Person des Kunden ausgestellten Vollmacht sind. Bei Zweifeln über die Berechtigung der im Namen des Kunden handelnden Person, wird dafürgehalten, dass solch eine Person zu Rechtshandlungen im Namen des Kunden berechtigt ist und den Kunden zu verpflichten.
Wettbewerbsvereinbarung
Der Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, die mit dem Unternehmensgegenstand von CB kollidieren, ist in den Räumlichkeiten von CB nur mit schriftlicher Zustimmung von CB möglich.
Geheimhaltung
Der Kunde ist verpflichtet, bedingungslos Verschwiegenheit über sämtliche Informationen zu bewahren, die ihm in Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand durch CB zugänglich gemacht werden und die angesichts der Umstände als Geschäftsgeheimnis oder vertrauliche Information angesehen werden können, mit Ausnahme von Informationen, die aus öffentlichen Quellen bekannt sind. Diese Pflicht hat keinen Einfluß auf die Erfüllung eventueller gesetzlicher Pflichten zur Offenlegung von Informationen, die von berechtigten staatlichen oder Verwaltungsbehörden verlangt werden. Die Geheimhaltung (Verschwiegenheitspflicht) dauert auch nach Beendigung des Vertrags an und dies bis zu dem Zeitpunkt, in dem CB selbst eventuell Informationen veröffentlicht.
Datenschutz und Datenspeicherung
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Definition der Rechte im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten – siehe die Webadresse: https://www.centrumbabylon.cz/de/zasady-ochrany-osobnich-udaju/
CB ist berechtigt, aus Geschäftsbeziehungen oder in Zusammenhang mit diesen erworbene, vom Kunden selbst, oder auch von Dritten stammende Kundendaten zu seinem Bedarf zu erfassen und zu speichern.
Schadenersatz
Jede der Vertragsseiten haftet der anderen Seite gegenüber für Schäden, die sie durch Verletzung ihrer aus dem Vertrag hervorgehenden Pflichten verursacht, es sei denn, sie weist nach, dass dies auf haftungsausschließende Umstände zurückzuführen ist.
Als haftungsausschließender Umstand gilt jedes Ereignis oder jede Summe von Umständen, die sich der angemessenen Kontrolle der verantwortlichen Seite entziehen und unabhängig von deren Willen entstanden sind und sie (vorrübergehend oder ständig) an der Erfüllung ihrer Pflichten laut diesem Vertrag hindern, einschließlich außergewöhnlicher unvorhersehbarer und unüberwindbarer Hindernisse, die unabhängig vom Willen der verantwortlichen Partei eingetreten sind. Als solche Umstände werden beispielsweise Kriege, Aufstände, Streiks, diverse behördliche Maßnahmen, Naturereignisse und darüber hinaus auch von CB unverschuldete verspätete Material- und Energielieferungen und sonstige ähnliche, von höherer Gewalt verursachte Ereignisse angesehen, die die Erfüllung vertraglicher Pflichten vereiteln.
Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über den Eintritt von haftungsausschließenden Umständen zu informieren, andernfalls verliert sie das Recht, die Folgen dieser Umstände geltend zu machen. Nach Beendigung dieser Umstände ist die betroffene Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über einen alternativen Leistungstermin zu informieren.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, ersetzen die Seiten den verursachten Schaden ausschließlich der Gegenseite und mitnichten Drittpersonen.
Die Vertragsparteien sind auch verpflichtet, sich gegenseitig etwaige immaterielle Schäden zu ersetzen.
Auf dem gesamten Areal von CB (in sämtlichen Geschäftsräumen, Bars, Restaurants und Konferenzräumen) ist es untersagt, eigene Lebensmittel und Getränke mitzubringen und zu konsumieren. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe (Korkgeld) in Höhe von 100% desjenigen Preises zu entrichten, für den diese oder eine ähnliche Ware von CB verkauft wird. Der Kunde haftet für die Einhaltung dieser Bestimmung durch die Klienten des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, beim Anschließen von Elektrogeräten und anderen Ausrüstungen an die Steckdosen äußerste Vorsicht walten zu lassen. Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Anschluss und der Nutzung von Elektrogeräten und anderen Einrichtungen, die zu einer Überlastung der Stromkreise führen können (z. B. audiovisuelle Geräte, Kaffeemaschinen usw.), dürfen vom Kunden nur in Anwesenheit eines verantwortlichen CB-Mitarbeiters durchgeführt werden, der mit dem Betrieb und den für den Standort und die Einrichtungen geltenden Sicherheitsvorkehrungen vertraut ist. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung entstehen, einschließlich Schäden an Geräten, Eigentum und Betriebsverlusten, die CB durch Überlastung oder unsachgemäße Verwendung der elektrischen Leitungen entstehen.
Zustellung
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Schriftstücke an die im Vertrag angegebenen Adressen des jeweils anderen zuzustellen. Falls die Adresse von CB nicht im Vertrag angeführt ist, ist der Kunde verpflichtet, Schriftstücke an die Adresse Nitranská 415/1, Liberec III-Jeřáb, 460 07 Liberec zuzustellen.
Wenn für einzelne, im Vertrag festgelegte Fälle keine konkrete Form einer bestimmten Rechtshandlung, Bekanntgabe oder Mitteilung festgelegt ist (nachstehend nur noch „Mitteilung“ genannt), bedürfen sämtliche Mitteilungen laut Vertrag der Schriftform und müssen der anderen Seite persönlich, per Post, Kurierdienst oder elektronisch an die entsprechende Adresse zugestellt werden, die sich die Vertragsseiten als Zustelladresse mitteilen.
Mitteilungen werden als zugestellt angesehen:
Bei Zustellung per Post am dritten Werktag nach Absendung der Sendung an die entsprechende Kontaktadresse des Empfängers, sofern keine frühere Zustellung dokumentiert ist;
Bei elektronischer Zustellung im Augenblick der Versendung der elektronischen Nachricht an die entsprechende E-Mail-Adresse des Adressaten, wenn dem Absender der Eingang der Nachricht elektronisch bestätigt wird.
Alle Mitteilungen über das Erlöschen des Vertrags müssen entweder persönlich, samt Bestätigung ihrer Annahme durch die andere Vertragsseite oder per Post als Einschreibebrief an die entsprechende Adresse der anderen Seite zugestellt werden und werden im Augenblick ihrer Zustellung durch die Post als zugestellt angesehen. Als zugestellt wird auch eine Mitteilung angesehen, deren Annahme vom Adressaten verweigert wurden, die nicht binnen der Aufbewahrungsfrist abgeholt wurde, oder die als unzustellbar zurückgeschickt wurde, die Zustellung erfolgt dann an dem Tag, an dem der Absender von dieser Tatsache Kenntnis erlangt hat.
Vertragsdauer und -beendigung
Der Vertrag kommt mit Wirkung ab dem Datum seines Abschlusses zustande, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Vertrag wird abgeschlossen:
für die Dauer der Erfüllung der Kundenbestellung; oder,
befristet, wenn seine Dauer im Vertrag vereinbart wurde; oder
unbefristet
Wenn der Vertrag befristet abgeschlossen wurde, kommt es zur Beendigung des Vertrags:
durch Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer; oder
auf der Grundlage einer Vereinbarung beider Vertargsseiten über die vorzeitige Beendigung des Vertragss; oder
infolge des Rücktritts vom Vertrag aus den Gründen und in der Art und Weise gemäß Artikel 15.5. dieser AGB, sofern zwischen den Vertragsseiten im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Wenn der Vertrag unbefristet abgeschlossen wurde, kommt es zur Beendigung des Vertrags:
aufgrund der übereinkunft der Vertragsseiten über die Beendigung des Vertrags; oder
durch schriftliche Kündigung irgendeiner der Vertragsseiten ohne Anführung von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 2 (zwei) Monaten, die am ersten Tag des auf den Monat folgenden Monats beginnt, in dem die Kündigung der anderen Seite zugestellt wurde, sofern unter den Vertragsseiten im Vertrag nichts anderes vereinbart worden ist; oder
infolge des Rücktritts vom Vertrag aus den Gründen und in der Art und Weise gemäß Artikel 15.5. dieser AGB, sofern zwischen den Vertragsseiten im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Sofern unter den Vertragsseiten nichts anderes vereinbart wurde, ist ein Vertragsrücktritt ausschließlich aus den in diesem Artikel der AGB angeführten Gründen möglich und dies aufgrund einer schriftlichen Mitteilung, die der anderen Vertragsseite unter Anführung der Gründe für den Rücktritt zugestellt wird, mit Wirkung des Rücktritts in dem Augenblick, in dem diese Mitteilung der anderen Seite zugestellt wird. Es gibt folgende Gründe für einen Vertragsrücktritt:
jede der Vertragsparteien ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die andere Partei in Liquidation getreten ist, wenn über sie die Zwangsverwaltung verhängt wurde, ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und anhängig ist, der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt oder ein Vollstreckungsverfahren (Zwangsvollstreckung) gegen sie eingeleitet wurde;
der Kunde ist darüber hinaus berechtigt, wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung von CB vom Vertrag zurückzutreten, als die ausschließlich die wiederholte Nichterfüllung einer vertragsmäßigen Verpflichtung von CB angesehen wird, welcher CB auch binnen 20 Tagen nach der Zustellung der schriftlichen Aufforderung des Kunden samt Abmahnung dieser Nichterfüllung nicht nachkommt;
CB ist in den vertraglich festgelegten Fällen sowie auch aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden zum Vertragsrücktritt berechtigt, als die angesehen wird:
• der Zahlungsverzug bei einer fälligen Forderung, die dem Kunden von CB laut diesem Vertrag oder dieser AGB in Rechnung gestellt wurde, der länger als 14 (vierzehn) Tage andauert; oder
• bei wiederholtem Zahlungsverzug bei fälligen Forderungen, die dem Kunden von CB laut Vertrag oder dieser AGB in Rechnung gestellt wurden; oder
• sonstige wesentlichen Verstöße des Kunden gegen die im Vertrag oder diesen AGB festgelegten Pflichten.
Durch den Vertragsrücktritt erlöschen sämtliche aus dem Vertrag oder diesen AGB hervorgehenden Rechte und Pflichten der Vertragsseiten, mit Ausnahme:
derer, die angesichts ihres Charakters auch nach Beendigung des Vertrags andauern sollen, namentlich die in den Vereinbarungen über Schadenersatzforderungen und Vertragsstrafen enthaltenen Rechte und Pflichten,
die Pflicht des Kunden zur Bezahlung des Preises für tatsächlich erbrachte Vertragsleistungen oder deren Teile.
Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht gemäß Art. 11.1.
Im Augenblick der Wirkungen des Vertragsrücktritts:
erlöschen ausgestellte Bestellungen (oder deren Teile), die bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht wurden; hinsichtlich der Vertragsleistungen, die bis zu diesem Augenblick geliefert, aber noch nicht bezahlt wurden, bleibt der Vertrag gültig und der Kunde ist verpflichtet, CB für derartige Vertragsleistungen den vereinbarten Preis zu zahlen;
erlöschen ausgestellte Bestellungen (oder deren Teile) auf die Erbringung von Dienstleistungen, die bis zu diesem Augenblick weder erbracht wurden, noch mit ihrer Erfüllung begonnen wurde, sofern die Seiten nicht anders übereinkommen;
ist CB berechtigt, die Erbringung von Vertragsleistungen in Rechnung zu stellen, die bis zu diesem Augenblick tatsächlich erbracht wurden (und dies auch teilweise) und der Kunde ist verpflichtet, für solch eine Vertragsleistung den vereinbarten Preis zu zahlen,
sind beide Vertragsseiten berechtigt, Vertragsstrafen zu berechnen, sofern diese im Vertrag vereinbart wurden und der betroffenen Seite die Pflicht zu ihrer Zahlung entsteht.
Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen CB und dem Kunden unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Die Vertragsseiten schließen die Wirksamkeit der Bestimmungen von § 1748, § 1765, Abs. 1, § 1799, § 1800, § 1805, Abs. 2, § 1971, § 1978, Abs. 2, § 1980, § 2108 und § 2050 des Bürgerlichen Gesetzbuches aus.
Für den Fall, dass sich manche der Bestimmungen dieser AGB als ungültig, unwirksam oder undurchführbar erweisen, bleiben die Gültigkeit und Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt.
Streitigkeiten, die zwischen den Vertragsparteien bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen entstehen, werden vorzugsweise außergerichtlich beigelegt. Im Falle eines Rechtsstreits ist der Gerichtsstand das allgemeine Gericht, das für den Sitz von CB örtlich zuständig ist.
Beide Vertragsseiten erklären, dass sie dem Inhalt dieser AGB auf der Grundlage ihres freien und rechten Willens zustimmen und fügen zum Beweis hierzu ihre Unterschriften bei.